Nutzungsbedingungen - Tennishallenordnung – Platzordnung –

Corona-Hygienekonzept

Die nachstehenden Nutzungsbedingungen, die Tennishallenordnung, die Platzordnung sowie das Hygienekonzept in den jeweils gültigen Fassungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V. (im Folgenden TGS Walldorf), vertreten durch den Vorstand gem. § 26 BGB, und dem jeweiligen Mieter bei der Anmietung von Tennishallenplätzen in der TGS-Tennishalle.

Mit der Anmietung von Tennishallen- oder Außenplätzen gelten diese Nutzungsbedingungen, die Tennishallenordnung, die Platzordnung sowie das Hygienekonzept als vereinbart und akzeptiert. Sie sind wesentliche Bestandteile der Mietvereinbarung.

 

Nutzungsbedingungen

Hallenplätze

Die TGS Walldorf verfügt über 3 Hallenplätze. Soweit möglich, wird bei der Buchung eines Abonnements dem Platzwunsch des Mieters Rechnung getragen. Die TGS Walldorf behält sich vor, zugeteilte Plätze während der Laufzeit eines Abonnements zu ändern. Die Hallenplätze können sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern gebucht werden.

Außenplätze

Die TGS Walldorf verfügt über 3 Außenplätze, die vorrangig der Abteilung Tennis zum Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung stehen. Die Außenplätze können darüber hinaus sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern gebucht werden.

Die Außenplätze stehen nicht zur kommerziellen Nutzung oder für externe Tennisschulen zu Verfügung.

Hygienekonzept

Bei Vorliegen eines Hygienekonzepts ist dieser wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.

Ein bestehendes Hygienekonzept ist gut sichtbar am Eingang der Tennishalle angebracht. Außerdem kann es über die Homepage www.tgs-walldorf.de und den Link „Buchung Tennishalle“ abgerufen oder in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle mitspielenden Personen das Hygienekonzept beachten und die Hygieneregeln einhalten.

Sollte gegen die Hygieneregeln verstoßen werden, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Online-Buchungssystem

Für die Buchung und Verwaltung von Einzelstunden und Abonnements steht ein Online-Buchungsportal zur Verfügung. Dieses kann über einen Link auf der Homepage der TGS Walldorf (www.tgs-walldorf.de) aufgerufen werden.

Vor Nutzung des Buchungsportals ist einmalig eine Registrierung des Mieters erforderlich. Benutzerhinweise dazu sind ebenfalls auf der Homepage der TGS Walldorf abrufbar.

Mietdauer und Mietpreise

Die Platzmieten basieren auf einer Spieldauer von jeweils einer vollen Stunde (60 Minuten). Im Rahmen von Abonnements kann die TGS Walldorf Freistunden einräumen.

Die Mietpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Diese sind im Online-Buchungsportal sowie auf der Homepage der TGS Walldorf hinterlegt und können außerdem in der Geschäftsstelle eingesehen oder von dort angefordert werden. Ermäßigte Hallenpreise werden nur Vereinsmitgliedern der TGS Walldorf gewährt.

Langfristige Vermietung von Hallenplätzen (Abonnements)

Ein Abonnement-Vertrag kommt verbindlich zustande durch eine Buchungsanfrage des Mietinteressenten und einer anschließenden Bestätigung durch die TGS Walldorf.

Die Buchungsanfrage kann erfolgen

  1. durch eine schriftliche Anfrage an die Geschäftsstelle der TGS Walldorf
  2. per E-Mail an info@tgs-walldorf.de
  3. durch eine Online-Anfrage über das Buchungsportal

Vermietung einzelner Hallenstunden

Eine Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt grundsätzlich nur über das Online-Buchungsportal zustande. In Ausnahmefällen ist auch eine persönliche Buchung vor Ort (TGS Geschäftsstelle oder Fitness-Studio) möglich. Die TGS Walldorf behält sich vor, die Anzahl von Vorausbuchungen zu reglementieren.

Vermietung einzelner Stunden auf den Außenplätzen

Eine Anmietung einzelner noch freier Außenplatzstunde kommt nur über das Online-Buchungsportal zustande. Die TGS Walldorf behält sich vor, den Zeithorizont der Buchung und die Anzahl von Vorausbuchungen zu reglementieren.

Buchungsbestätigungen / Widerruf (Tennishalle)

Die TGS Walldorf kann angefragte Buchungen wie folgt bestätigen:

  1. schriftlich an die vom Mieter angegebene Anschrift
  2. per E-Mail an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse
  3. persönlich durch die Ausgabe des Buchungscodes

Wird der Buchungsbestätigung für Abonnements nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Ein Widerspruch ist zu richten an die Geschäftsstelle der TGS Walldorf, Okrifteler Straße 6, 64546 Mörfelden-Walldorf und ist nicht zu begründen.

Eine Ablehnung der Buchungsanfrage durch die TGS Walldorf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

Buchungsbestätigungen / Widerruf (Außenplätze)

Die TGS Walldorf bestätigt angefragte Buchungen i.d.R. per automatisierter E-Mail Buchungsbestätigung inkl. Buchungscode. Eine Ablehnung der Buchungsanfrage durch die TGS Walldorf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

Rechnungslegung / Zahlung des Mietpreises

Rechnungen werden per E-Mail oder per Post übersandt bzw. bei Buchungen vor Ort persönlich übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Fälligkeitstermin zu zahlen.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich per Einzug im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Nur in Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Zahlung auch per Überweisung erfolgen.

Bei kurzfristigen Buchungen von Einzelstunden vor Ort ist der Mietpreis zum Zeitpunkt der Buchung in bar zu entrichten.

Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche zusätzlich eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,-- zu leisten. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in Anspruch genommen werden.

SEPA-Lastschriftmandat

Der Mieter ermächtigt die TGS Walldorf, die fällige Hallenmiete von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der TGS Walldorf auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Mieter kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Stornierungen gebuchter Einzelstunden

Verbindlich gebuchte Einzelstunden können bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Innerhalb von 48 Stunden bis 24 Stunden vor Spielbeginn werden 50% des ursprünglichen Mietpreises in Form eines Geldguthabens erstattet. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn ist der Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.

Freigabe von Abonnements-Stunden

Während eines laufenden Abonnements können einzelne Hallenstunden freigegeben werden. Die Freigabe kann nur über das Online-Buchungsportal erfolgen.

Bei einer Freigabe von bis zu 7 Tagen vor der betreffenden Hallenstunde erfolgt eine anteilige Mietpreiserstattung in Höhe von 50% des jeweiligen Terminwerts, maximal € 10,--.

Der Terminwert errechnet sich aus: Abonnement-Preis pro Hallenstunde geteilt durch die ursprüngliche Anzahl der Abonnement-Termine.

Mietpreiserstattungen

Anteilige oder vollständige Mietpreiserstattungen erfolgen grundsätzlich nur in Form von Geldguthaben, das für Hallen- oder Außenplatzbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden kann. Eine Auszahlung des Geldguthabens ist ausgeschlossen.

Werden vorhandene Geldguthaben nicht innerhalb eines Jahres nach dem letztem Erstattungstermin genutzt, so verfällt das Geldguthaben ersatzlos.

Verhinderung des Mieters/Weitergabe von Hallenstunden

Der Mieter haftet gegenüber der TGS Walldorf auch bei der Weitergabe von Hallen- oder Außenplatzstunden an Dritte für die Zahlung und für evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

Zugangs- und Lichtsteuerung (Tennishalle)

Die Tennishalle kann nur nach Eingabe eines Zahlencodes betreten werden. Die Freischaltung beginnt jeweils 15 Minuten vor Beginn der gebuchten Hallenzeit und endet 30 Minuten nach deren Ablauf. Innerhalb dieser Zeitspanne kann die Halle verlassen und nach Eingabe des Zahlencodes wieder betreten werden.

Mit Eingabe des Zahlencodes wird gleichzeitig die Beleuchtung für den gebuchten Platz aktiviert. Die Aktivierung beginnt 15 Minuten vor und endet 10 Minuten nach der gebuchten Hallenzeit. Während dieses Zeitabschnitts kann die Beleuchtung über den jeweiligen Platzschalter ein- und ausgeschaltet werden.

Zugangssteuerung (Außenplätze)

Die Außenplätze können nur durch das mit einer Schließung gesicherte Eingangstor (an der Tribüne) betreten werden. Der Schlüssel dafür befindet sich in einem Schlüsseltresor mit wechselnder Zahlenkombination. Die gültige Kombination wird dem Mieter in der Buchungsbestätigung zugesandt. Mit Betreten der Tennisanalage ist das Eingangstor wieder zu verschließen. Nach dem Ende des Buchungszeitraums und Verlassen der Tennisanlage ist ebenfalls sicherzustellen, dass das Tor abgeschlossen ist; der Schlüssel muss wieder im Schlüsseltresor deponiert werden.

Der Bucher ist für die sichere Aufbewahrung während der Spielzeit verantwortlich. Er/Sie übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust der Schlüssel ergeben. Jegliche Weitergabe von Schlüsseln ist untersagt.

Ein Verlust des Schlüssels oder bei Feststellung eines fehlenden Schlüssels ist dies unverzüglich in der Geschäftsstelle oder im Fitness-Studio zu melden. Die Kosten in Höhe von 50,- Euro werden dem Buchenden bei Verlust in Rechnung gestellt.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.

 

Stand 19. Mai 2021          Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.

 

 

Tennishallenordnung

Diese Tennishallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennishalle der TGS Walldorf. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Benutzers.

1. Die Nutzung der Tennishalle und der Halleneinrichtungen ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Die Mietvereinbarung kann mündlich (auch telefonisch), schriftlich, per E-Mail oder online über das Buchungsportal zustande kommen.

2. Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, den zugewiesenen Hallenplatz inkl. Beleuchtung zu nutzen. Voraussetzung ist, dass der vereinbarte Hallenpreis an die TGS Walldorf bezahlt wurde. Die Mietvereinbarung beinhaltet auch die Berechtigung zur Nutzung der Sanitär- und Umkleideräume durch die Spieler.

3. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt. Der gebuchte Hallenplatz steht ausschließlich dem Spieler und seinen Mitspielern während der gebuchten Zeit zur Verfügung.

4. Die Tennishalle darf nur betreten werden, wenn der verantwortliche Spieler anwesend ist. Als verantwortlicher Spieler gilt der Mieter oder der zuständige Übungsleiter/Trainer. Der verantwortliche Spieler hat sich nach Spielende vom ordnungsgemäßen Zustand des genutzten Platzes zu überzeugen und die jeweilige Beleuchtung auszuschalten.

5. Zur reibungslosen Durchführung des Spielbetriebs ist eine ständige Pflege der Plätze erforderlich. Jeder Spieler und seine Mitspieler haben noch während der Spielzeit unaufgefordert den genutzten Platz abzuziehen.

6. Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende ist die Hallenuhr. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen. Es ist nicht gestattet, ohne Berechtigung freie Hallenplätze zu benutzen.

7. Wenn die Nutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Platzmiete.

8. Der TGS Walldorf ist es gestattet, den gebuchten Hallenplatz für besondere Zwecke (z.B. Turniere, Lehrgänge oder Reparaturen) gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete oder gegen Ausgleichsstunden in Anspruch zu nehmen.

9. Die Halle ist nur für den Tennissport vorgesehen, andere Sportarten sind nur mit vorheriger Genehmigung durch das TGS-Präsidium gestattet.

10. Die Tennishalle darf nur in sauberen Tennisschuhen betreten werden. Das Betreten der Tennishalle in bereits auf Außenplätzen benutzten Tennisschuhen oder in Straßenschuhen ist nicht erlaubt.

11. Nicht gestattet ist:

  •     Das Spielen von Bällen gegen die Wand oder gegen die Decke
  •     Die Benutzung von Bällen, mit denen bereits im Freien gespielt wurde
  •     Das Mitbringen von Tieren
  •     Das Rauchen und der Genuss von Alkohol und Drogen
  •     Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältnissen
  •     Der Verzehr von Speisen jeglicher Art
  •     Das Wegwerfen von Abfall außerhalb der bereitgestellten Behälter

12. Die Spieler haben auf den Spielbetrieb des Nachbarfeldes Rücksicht zu nehmen.

13. Mit den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Geräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Wird ein Schaden verursacht, so ist dieser umgehend in der Geschäftsstelle oder im Fitness-Studio zu melden. Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen verursacht werden, sind zu ersetzen.

14. Die Nutzung der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle sowie für den Verlust von Wertgegenständen und Privateigentum wird keine Haftung übernommen.

15. Den Anordnungen der von der TGS Walldorf autorisierten Personen ist Folge zu leisten; diese sind berechtigt, Spieler, die gegen die Tennishallenordnung verstoßen, aus der Tennishalle zu weisen.

16. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen mehrfach missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall ist die TGS Walldorf nicht verpflichtet, die Hallenmiete ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Hinweis:         Die Tennishalle wird ständig videoüberwacht.

 

Stand 14. September 2020          Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.

 

Außenplatzordnung

 

Diese Platzordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennisplätze der TGS Walldorf. Sie zu beachten, liegt daher im Interesse eines jeden Benutzers.

1. Die Nutzung der Außenplätze ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Die Mietvereinbarung kommt online über das Buchungsportal zustande.

2. Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, den zugewiesenen Außenplatz zu nutzen.

3. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt. Der gebuchte Außenplatz steht ausschließlich des Spielers und seinen Mitspielern während der gebuchten Zeit zur Verfügung.

4. Die Tennisanlage darf nur betreten werden, wenn der verantwortliche Spieler anwesend ist. Als verantwortlicher Spieler gilt der Mieter. Der verantwortliche Spieler hat sich nach Spielende vom ordnungsgemäßen Zustand des genutzten Platzes zu überzeugen.

5. Zur reibungslosen Durchführung des Spielbetriebs ist eine ständige Pflege der Plätze erforderlich. Jeder Spieler und seine Mitspieler haben noch während der Spielzeit unaufgefordert die Platzregeln zu befolgen.

6. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen. Es ist nicht gestattet, ohne Berechtigung freie Plätze zu benutzen.

7. Wenn die Nutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder durch schlechte Wetterbedingungen entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Platzmiete.

8. Der TGS Walldorf ist es gestattet, den gebuchten Außenplatz für besondere Zwecke (z.B. Training, Turniere, Lehrgänge oder Reparaturen) gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete oder gegen Ausgleichsstunden in Anspruch zu nehmen.

9. Die Tennisanlage ist nur für den Tennissport vorgesehen, andere Sportarten nicht gestattet.

10. Die Außenplätze dürfen nur mit ordnungsgemäßen Schuhen betreten werden. Es sind die Platzregeln zu befolgen.

11. Nicht gestattet ist:

  •     Das Mitbringen von Tieren
  •     Das Rauchen und der Genuss von Alkohol und Drogen
  •     Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältnissen
  •     Das Wegwerfen von Abfall außerhalb der bereitgestellten Behälter

12. Die Spieler haben auf den Spielbetrieb des Nachbarfeldes Rücksicht zu nehmen.

13. Mit den zur Verfügung stehenden Infrastruktur und Geräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Wird ein Schaden verursacht, so ist dieser umgehend in der Geschäftsstelle oder im Fitness-Studio zu melden. Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen verursacht werden, sind zu ersetzen.

14. Die Nutzung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle sowie für den Verlust von Wertgegenständen und Privateigentum wird keine Haftung übernommen.

15. Den Anordnungen der von der TGS Walldorf autorisierten Personen ist Folge zu leisten; diese sind berechtigt, Spieler, die gegen die Platzordnung verstoßen, vom Gelände zu weisen.

16. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen mehrfach missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall ist die TGS Walldorf nicht verpflichtet, die Platzmiete ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

17. Die Toiletten im Außenbereich, in der Nähe der Außenplätze, sind für Spieler zugänglich. Umkleideräume sowie Duschen stehen auf dem Außengelände nicht zu Verfügung.

 

Corona-Hygienekonzept

In der Tennishalle sowie der Tennisanlage der TGS Walldorf gelten folgende Verhaltens- und Hygieneregeln zum „Corona-Infektionsschutz“. Diese Regeln wurden u.a. abgeleitet aus den Verordnungen der Landesregierung Hessen sowie des Landessportbundes und der zuständigen Fachverbände.

Allgemeine Hinweise und Regeln

Alle Personen, die die Tennishalle oder die Tennisanlage nutzen wollen, haben das Hygienekonzept und die Hygieneregeln durch Newsletter, Aushänge oder über den betreffenden Link auf der Homepage www.tgs-walldorf.de zur Kenntnis genommen, verstanden und erklären sich bereit, diese zu befolgen.

Für alle anderen ist der Zutritt zum Sportzentrum und damit zur Tennishalle verboten.

Alle Anwesenden tragen durch ihr Verhalten bei, das Infektionsrisiko zu minimieren.

1. Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern sowie für Begleitpersonen und Trainern von Kindern und Jugendlichen.

2. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch Kinder und Jugendliche die Regeln kennen und einhalten.

3. Die Aufenthaltsdauer von Begleitpersonen ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken.

4. Beachten Sie unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygiene-Vorschriften. Wichtigstes Grundprinzip ist dabei, dass immer ein Abstand unter allen Personen von mind. 1,5 m einzuhalten ist und Innenräume nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden dürfen.

5. Für alle Personen mit Krankheitssymptomen oder Verdacht auf eine Corona-Infektion ist das Betreten des Sportzentrums und der Tennishalle verboten.

6. Beim Betreten und Verlassen des Sportzentrums und der Tennishalle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Während der Nutzung der Tennisplätze kann diese abgenommen werden.

7. Nach dem Betreten der Tennishalle bitte die Hände desinfizieren.

8. Zu jeder Zeit der Anwesenheit im Sportzentrum und in der Tennishalle ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen, nicht im eigenen Hausstand lebenden Personen einzuhalten.

9. Beim Weg auf den Platz und vom Platz sowie beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Warten Sie, bis die Spieler*innen vor Ihnen den Platz verlassen haben und gehen Sie beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz.

10. Körperkontakt hat zu unterbleiben, bitte kein Händeschütteln, Abklatschen etc.

11. Sitzbänke möglichst einzeln und mit mind. 1,5 m Abstand benutzen. Ein kleines Handtuch ist unterzulegen.

12. Benutzte Sport- und Trainingsgeräte sind nach der Benutzung sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren.

13.Die Umkleideräume und Toiletten sind geöffnet. Dabei ist zu beachten:

  • Die Umkleideräume dürfen jeweils nur von maximal 4 Personen gleichzeitig benutzt werden. Bitte beachten, dass auch andere Sportler*innen die Umkleideräume nutzen.
  • In den Umkleideräumen und Toiletten müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.

14. Geöffnete Duschen dürfen nur von maximal 2 Personen gleichzeitig benutzt werden.

Dokumentationspflicht

Die TGS Walldorf ist verpflichtet, zur Rückverfolgung von Infektionsketten alle Spielgruppen zu dokumentieren.

Alle anwesenden Personen in der Tennishalle oder auf dem Außenplatz sind verpflichtet, sich in dem von der TGS Walldorf bereitgestellten Dokumentationssystem (elektronisch oder in Papierform) mit Namen, Vornamen, Aufenthaltszeitraum, Telefonnummer oder E-Mail zu registrieren.

Für jede Buchungszeit ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln verantwortlich ist.

Für die Tennishalle der TGS Walldorf gilt, dass grundsätzlich der Buchende einer Platzreservierung diese verantwortliche Person ist.

Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um die Buchung von Einzelstunden oder von Abonnements handelt.

Registrierung bei der Buchung von Einzelstunden

Einzelstunden können grundsätzlich nur über das online-Buchungssystem gebucht werden. Dieses kann aufgerufen werden direkt über https://tgs-walldorf.ebusy.de oder über den entsprechenden Link „Buchung Tennishalle“ auf der TGS-Homepage https://tgs-walldorf.de.

Bei der online-Buchung werden nur die Buchenden selbst dokumentiert, nicht jedoch Mitspieler*innen.

Die Buchenden sind daher verpflichtet, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail der Mitspieler*innen in das vorhandene Kommentarfeld (letzte Seite des Buchungsvorgangs) einzutragen.

Nachträgliche Änderungen des eingetragenen Spielerkreises sind vor Spielbeginn mitzuteilen. Dies kann per E-Mail an info@tgs-walldorf.de, telefonisch (06105 44825) oder persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen.

Buchungen ohne diese Angaben werden nicht akzeptiert.

Registrierung bei der Buchung von Abonnements

Mit der Buchungsbestätigung für ein Abonnement erhalten die Buchenden einen Registrierungsvordruck, in dem die voraussichtlich dauerhaft Mitspielenden mit Namen, Vornamen, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail einzutragen sind.

Der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck ist rechtzeitig vor der ersten Spielzeit entweder in der Geschäftsstelle abzugeben oder aber per E-Mail an info@tgs-walldorf.de zu senden.

Bei Änderungen des Spielerkreises sind die bisher noch nicht registrierten Spieler*innen mit den erforderlichen Angaben nachzumelden.

Dies kann per E-Mail an info@tgs-walldorf.de, telefonisch (06105 44825) oder persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen.

 

Eine Weitergabe der Zutrittscodes an unberechtigte und nicht registrierte Personen ist nicht gestattet.

 

Die TGS Walldorf behält sich fortlaufende Änderungen des Hygienekonzepts vor.

 

Stand 19. Mai 2021                                     Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.